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Informationen zum Waschen von Autos |
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| 1. Autowaschen auf privaten Flächen | Bei einer Autowäsche entsteht
Abwasser (Schmutzwasser). Abwasser ist so zu beseitigen, daß das
Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird (§ 132 Abs.
1 Bremischen Wassergesetz - BrWG - vom 02.07.2002, Brem.GBl. S. 245).
Die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasserkanäle ist im Einzelnen im Entwässerungsortsgesetz der Stadt Bremerhaven geregelt. Nur häusliches Schmutzwasser und unbedeutend belastetes Niederschlagswasser darf ohne Erlaubnis eingeleitet werden. Das bei der Autowäsche entstehende Abwasser ist kein häusliches Abwasser und darf somit ohne Erlaubnis nicht in die Kanalisation eingeleitet werden. Lediglich das Wasser, das beim Abspülen der Fahrzeugoberfläche mit Niederschlagswasser oder klarem Leitungswasser ohne Zusatz entsteht, kann unbedeutend belastetem Niederschlagswasser gleichgesetzt werden. Wird das Abwasser nicht in einen Kanal eingeleitet, sondern versickert im Erdreich, liegt eine erlaubnispflichtige Einleitung in das Grundwasser vor (§§ 3 und 4 Abs. 1 Nr. 5 BrWG). Diese darf auf keinen Fall erteilt werden, weil durch waschmittelhaltiges Autowaschwasser der Boden und das Grundwasser verunreinigt wird (§ 127 Abs. 1 BrWG). |
| 2. Autowaschen auf öffentlichen Straßen | Für das Waschen von Autos auf
öffentlichen Straßen gilt ähnliches. Nach den Vorschriften
der Straßenordnung in Verbindung mit dem Bremischen Landesstraßengesetz
ist nur das Abwaschen von Fahrzeugoberflächen mit klarem Wasser am
Straßenrand zulässig.
Jede weitergehende Waschmaßnahme, z. B. das Waschen der Fahrzeugunterseite, die Verwendung von Waschzusätzen und das Waschen auf Gehwegen einschließlich der unbefestigten Randstreifen, ist unzulässig. |
| 3. Zusammenfassung | Das Waschen von Autos mit Zusätzen und das Waschen des Unterbodens ist auf öffentlichen Straßen und auf Privatgrundstücken verboten. Verstöße können nach dem Bremischen Wassergesetz bzw. der Straßenordnung als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld bestraft werden. |
| Umwelt-ABC / Tipp | Häufiges Autowaschen ist
umweltbelastend: Es bedeutet Wasser- und Energieverbrauch sowie die
Freisetzung von Schadstoffen.
Nach der Abwassersatzung ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur auf den hierfür genehmigten Waschplätzen und in Waschhallen erlaubt. Damit ist in auch in Isen das Reinigen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Flächen, z. B. am Straßenrand, verboten! Am besten nutzen Sie die speziell ausgerüstete Autowaschanlage beim Autohaus Spielberger in Isen. Dort finden Sie auch einen Staubsauger und Roste für die Fußmatten. |
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Copyright © 2001 -
Barbara Bernauer, Isen |
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